- Ertrag
- I. Betriebswirtschaftslehre:Die von einer Unternehmung einer Periode wegen der Erstellung von Gütern oder Dienstleistungen zugerechneten ⇡ Einnahmen.- Gegensatz: ⇡ Aufwendungen.- 1. In der ⇡ Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wird zwischen E. des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und ⇡ außerordentlichem Ertrag differenziert.- 2. Für Zwecke der Kostenrechnung sind zu unterscheiden: a) ⇡ Betriebsbedingter Ertrag oder ⇡ Leistungen (Gegensatz zu ⇡ Kosten; enge Übereinstimmung mit ⇡ Erlösen): Er entsteht in Erfüllung des eigentlichen Betriebszwecks. Es gilt: Betriebsertrag = Umsatzerlöse ± Lagerbestandsveränderungen.- b) ⇡ Neutraler Ertrag: Er fließt der Unternehmung aufgrund betriebsfremder und außerordentlicher Geschäftsvorfälle zu (Buchgewinne bei Veräußerung von Anlagegegenständen, Steuerrückerstattungen, Währungsgewinnen etc.).– (3.) In der kurzfristigen Erfolgsrechnung ist nur der Betriebsertrag zu übernehmen; alle anderen E. sind als neutrale E. auszugrenzen.II. Volkswirtschaftslehre:Gütermenge, die mit einem gegebenen Aufwand an ⇡ Produktionsfaktoren in der Zeiteinheit hergestellt wird. Der Ertrag pro Aufwandseinheit heißt ⇡ Durchschnittsertrag, der Ertragszuwachs bei Vermehrung des Aufwands um eine unendlich kleine (infinitesimale) Einheit heißt ⇡ Grenzertrag.- Bei Multiplikation des physischen Produkts mit dem Preis der erstellten Produkte erhält man das Wertprodukt (Durchschnittswertprodukt und Grenzwertprodukt). Bei vollständiger Konkurrenz entspricht das Wertgrenzprodukt dem ⇡ Faktorpreis. Literatursuche zu "Ertrag" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.